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Im
Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit
Die
gegenwärtige Generation, die das Gelöbnis ausgesprochen hat und
ebenso die Nachkommen, die ihr folgen werden, sollen wissen,
wie ich, Otto, von Gottes Gnaden Herzog, in Vorsorge um das Heil
meiner und meiner Eltern Seelen auf Anraten meiner Gemahlin Judith
und mit Zustimmung meiner drei Söhne Heinrich, Bruno und Cuno, sowie
beipflichtender Ermunterung Kaiser Ottos III. in Liebe zu dem höchsten
König und dem hl. Martyrer Lambertus an dem Platz, der Gravenhusen
genannt wird, oberhalb des Flußufers der Spira im Wasigenwald im
Speyergau ein Bethaus errichtet habe.
Hierzu
habe ich Folgendes angeordnet: Gewissenhafte Sorgfalt monastischen
Lebens gemäß der Regel des hl. Benedikt soll ebenda in immerwährender
Festigkeit bestehen; die Klostergemeinschaft und der Platz samt
allem, was hierzu in aller Form übergeben wurde und noch zu übergeben
sein wird, bleibe in ungeschmälerter Freiheit bestehen und die Gemeinschaft
soll selbst niemals unter Dienstbarkeiten, Einforderungen oder Beschlüssen
zu leiden haben, gleich ob von Königen, irgendeinem meiner Nachkommen,
einem Fürsten oder einer weltlichen Macht.
Nur
der jeweils Älteste meiner Sippe soll als Schirmvogt gelten, um
die Klosterfamilie und den Platz gegen Unrecht zu verteidigen. Gleichwohl
soll der Abt oder das Kloster nicht aus irgendeinem weltlichen Recht
oder Verordnung heraus gezwungen werden, diesem eine Dienstbarkeit
zu erweisen oder Gastungspflichten zu erbringen; einzig und allein
um die Beachtung der klösterlichen Regeln soll man den Abt besorgt
und bemüht sein lassen. Wenn aber - fern sei dies! - der Platz von
einem als Pfründe jemandem übereignet wird, so soll der Name des
Übereigners in gleicher Weise wie der des Empfängers aus dem Buch
des Lebens und im himmlischen Jerusalem getilgt werden.
Alsdann
haben wir fest verliehen die Waldmark an diesem Platz, kreisförmig
umschlossen von den benachbarten Bergrücken, nämlich von der Brücke
aus, wo die Wildwasser Hohspira und Spira zusammenfliessen, bis
zur höchsten Erhebung des Berges, der Eichineberc heißt, von da
bis zum Larbach und über den Eihimberc und über das Azasantal bis
zum Durrental. Ebenso über den Spirafluß und über den Scurberc,
wo sich ein Talkessel anschließt, der Kankantal heißt, über das
Bremental und über den Scurberc und den Khirhberc bis dorthin, wo
der Bermbac entspringt; von da über den Buhimberc bis zu der obengenannten
Brücke, wo Hohspira und Spira zusammenfließen.
Alle
diese oben erwähnten Berggipfel sind in meiner gewissenhaften Abgrenzung
so festgelegt, daß der Stamm jedes beliebigen Baumes, läßt man ihn
genau auf der Höhe der vorgenannten Berge umfallen, gleichermaßen
hierhin oder dorthin zu stürzen vermag.
Alles,
was also von dieser Grenze, die wir zuvor genannt haben, umschlossen
wird, haben wir mit Zustimmung und Bezeugung aller Mitbewohner jener
Gegend, die wir damals hinzuziehen konnten, dem Altare des seligen
Martyrers Lambertus zu immerwährendem Rechte übergeben und als Eigentum
überlassen, und zwar unter der Bedingung, daß kein Fürst irgendein
Recht dort habe oder irgendeine Machtbefugnis außer dem Abt des
Platzes oder wem dieser selbst es gestattet hat.
Ferner
gaben wir dem vorgenannten Platz zur Nutznießung den neunten Teil
unserer Einkünfte in dem Meierhof, der Skeferstat heißt, nämlich
von den Feldfrüchten, die auf dem herrschaftlichen Ackerland wachsen,
wie auch von den Weinbergen und Masthühnern; ebenso auch den Fluß
Lancwata bis zur öffentlichen Straße mit solchem Nutzgebrauch, wie
ich ihn bis jetzt innehatte; gleichermaßen haben wir von allen Nutzungen,
die aus unserem Forst irgendwie werden hervorgehen können, die Non
gleich welcher Art jenen Mönchen zugewiesen.
Wir
haben auch entschieden, daß in dem Meierhof, der Sulzbach heißt,
die gleiche Bedingung auf ewig beachtet werde, nämlich daß der Abt
des oben erwähnten Klosters die Non aus jeglicher Nutzung gleich
welcher Art ohne jeden Widerspruch zu immerwährendem Recht jedes
Jahr erhalten soll. Wir gaben ebendort eine Quelle, zur Lauge- und
Salzgewinnung sehr geeignet und die Non aus dem ganzen Wald nach
Länge und Breite, kultiviert und unkultiviert. Auch einen Herrensitz
schenkte ich auf demselben Meierhof samt der Non von den Feldfrüchten,
Pferden, Rindern, Schweinen und Eiern, Junghühnern und Gänsen dem
zuvor genannten Martyrer Lambertus.
Ich
schenkte außerdem einen meiner Leibeigenen mit Namen Giso, der sich
in meinem gesamten Hauswesen als sehr getreuer Verwalter auszeichnete,
mit seinem gesamten Besitz; mit ihm übergab ich auch einen mir zufolge
Gottesurteil Hörigen, Richard, im Meierhof Moraha samt allem, was
ebendort meinem Recht unterstand, dem oben genannten Martyrer Lampertus.
Auch
fügte ich ein Landgut hinzu, Holzhusa, diesseits des Rheines gelegen,
samt den Leibeigenen, die es bestellen; auf dem anderen Rheinufer
aber übergab ich die Mutterkirche in Steinwilre mit allen Zehntnutzungen
als Heilmittel meiner Seele Gott und seinem Martyrer Lampertus.
Unwiderruflich
geschenkt wurde von meiner Hand auch ein Landgut namens Alesenz,
dessen Gesamtbestand damals meinem Geheiß entsprechend aufgenommen
wurde, nämlich 100 Morgen Ackerland, Wiesen zu annähernd 30 Fuhren,
die Zehntkirche, 2 Mühlen, 6 Hofplätze, ein Wald - teils kultiviert
teils unkultiviert, mit 31 Mansen. Ebenso im vorerwähnten Moraha
179 Morgen salischen Landes, 10 Morgen Wiesen, eine Kapelle samt
einer Manse und Hofplatz als Pfründe, 6 Mühlen und 14 andere Mansen;
in Scurheim übergab ich 5 Mansen mit Weinbergen und Wiesen dem vorgenannten
Martyrer Christi Lampertus.
Mit
diesen geringen Zuwendungen habe ich den Platz begründet und von
Anfang an danach gestrebt dem gnädigen Gott die Gabe zu vermehren.
Ausgefertigt
aber wurde diese Übergabe-Urkunde im 977. Jahre der Menschwerdung
des Herrn, in der 15. Indiktion, als der höchst ruhmreiche Kaiser
Otto III. regierte. Tatsächlichen Bestand erhielt dies alles jedoch
auf der öffentlichen Gerichtsstätte, die Luttramis-Forst heißt in
Anwesenheit des Grafen Hugo und anderer, unter denen sich Adelige,
aber auch andere Leute guter Gewährschaft befanden.
Daß
aber die Sicherheit dieser vollkommenen freien Übergabe für alle
Zeiten immerdar fest und unerschüttert bestehen bleibe, habe ich
angeordnet, daß die hierauf gefertigte Urkunde selbst samt den Namen
geeigneter Zeugen durch den Aufdruck meines Siegels gekennzeichnet
werde. Dies sind also die Namen der Männer, die anwesend waren und
von mir geheißen wurden zu unterschreiben: Graf Willehalm,
Graf Wolffram, Graf Luttolt, Zeizolff, Lutfrit, Hartmut,
Benzo, Gumpreth, Godebreth, Herrih, Ebo, Rutpreth, Reginbolt, Notine.
Wenn
aber einer von diesen Zeugen, die jetzt auf dieser Erde weilen,
Gott zum Greuel sein Zeugnis mißachtet hat dann soll, was immer
er auch entschieden oder beschlossen haben mag, vor Gott und den
Menschen null und nichtig sein und er möge es nicht wagen, Gottes
Angesicht im Himmel zu schauen, dem er auf Erden die Wahrheit abzustreiten
sich nicht scheute.
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